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   BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66   

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BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66 (https://dejure.org/1967,1966)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1967 - VII B 51.66 (https://dejure.org/1967,1966)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1967 - VII B 51.66 (https://dejure.org/1967,1966)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Formulierung einer konkreten Frage bei Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]und 12, 326 [333]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 -) ist hierbei nur zu erörtern, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat.
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]und 12, 326 [333]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 -) ist hierbei nur zu erörtern, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]und 12, 326 [333]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 -) ist hierbei nur zu erörtern, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat.
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1967 - VII B 51.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 162; 4, 31 [BVerfG 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54]und 12, 326 [333]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 -) ist hierbei nur zu erörtern, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Ermessensbereichs überschritten hat, nicht aber, ob er im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat.
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